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Die Crux mit den Kosten

GeldWillkommen zum heutigen Beitrag aus der Naturheilpraxis. Das heutige Thema ist eines, was mir wirklich am Herzen liegt, schon alleine deshalb, weil es für die meisten Menschen, die mit der Naturheilpraxis in Berührung kommen, ein durchweg unangenehmes ist und viele auch häufig daran hindert, die Dienste eines Heilpraktikers überhaupt erst in Anspruch zu nehmen. So ist es mir ein wirkliches Anliegen, in der Kostenfrage mal etwas Klarheit zu schaffen.

Vorneweg sei gesagt, dass wir Heilpraktiker, im Gegensatz zu den meisten ärztlichen Therapeuten, keine Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen abschließen können und somit auch nicht in der Lage sind, anfallende Kosten für unsere Leistungen direkt mit den Kassen abzurechnen. Mit anderen Worten: Ihr Krankenversicherungskärtchen und ich werden vermutlich nie in Symbiose leben können, so leid mir das auch tut.

Ungeachtet dessen soll und darf das Thema "Kosten" in der Naturheilpraxis kein Tabu sein. Und schon gar kein Hindernis auf dem Weg zu Ihrer hoffentlich schnellen Genesung. Sollte es für Sie als Patient ein Anliegen sein, über die Kostenfrage detailliert zu reden, bin ich jederzeit und gerne bereit, dies zu tun. Und am Ende werden wir sicher einen für uns gangbaren Weg gefunden haben. Trotzdem bin ich als Heilpraktiker darauf angewiesen, Ihnen mitzuteilen, dass Sie mit einer Behandlung in der Naturheilpraxis zum Selbstzahler werden, unabhängig davon, ob und in welcher Form Sie krankenversichert sind. Sie erhalten dann zum Ende der Behandlung eine von mir ausgestellte Rechnung. Diese können sie dann bei ihrer Krankenversicherung einreichen in dem Wissen oder zumindest der Hoffnung, die angefallenen Kosten ganz oder zumindest teilweise erstattet zu bekommen. Privatversicherte haben hier zugegebenermaßen einen Vorteil, sind doch Behandlungen durch den Heilpraktiker mehr oder weniger in ihrem jeweiligen Tarif integriert. Doch auch, wenn man gesetzlich versichert ist, steht man nicht unbedingt auf verlorenem Posten. Die Krankenkassen bieten in der Regel durchweg Zusatztarife an, die den Heilpraktiker und seine Leistungen beinhalten und so können diejenigen mit einer solchen Zusatzversicherung ihre Rechnung einreichen in der Gewissheit, Kostenerstattung zu erhalten. Zumeist sind das 80% der Behandlungskosten, wobei sich die Versicherer immer am zugegebenermaßen nicht mehr zeitgemäßen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) orientieren. Eine direkte Anfrage beim Versicherer seiner Wahl bietet dann auch konkrete Auskünfte. Übrigens - angesprochene Zusatzversicherungen kosten nicht das große Geld und auch lange nicht so viel wie eine angeschlagene Gesundheit - denn diese ist mit Geld nun wirklich nicht zu bezahlen. Aber das wissen Sie ja.

In diesem Sinne alles Gute und immer eine gute Gesundheit

Ihr Andreas Andersch

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